DPMedTech AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DR & Partner Medtech GmbH

Bevorstehende Änderungen voraussichtlich in Q1 2022

  • Änderung des Firmennamen von „DR & Partner Medtech GmbH“ in „dPMedTech GmbH

Stand: Jänner 2022

  • 1 Geltung der AGB

Allen Vertragsabschlüssen mit der Firma DR & Partner Medtech GmbH liegen folgende Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil und werden mit Auftragserteilung vom Kunden als wirksam anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabsprachen und Änderungen wird generell widersprochen, zu ihrer Wirksamkeit im Ausnahmefall bedürfen sie der Schriftform.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Die Firma DR & Partner Medtech behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Vorher eingegangene Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Geschäftsbedingungen abgewickelt.

 

  • 2 Vertragsschluss

Die Angebote der Firma DR & Partner Medtech sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung und durch Zuteilung einer Auftragsbestätigungsnummer durch uns als geschlossen, bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung von DR & Partner Medtech zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen.

 

  • 3 Urheberrecht

Wir erteilen unseren Geschäftspartnern widerruflich, während des Bestehens unserer Geschäftsverbindung die Erlaubnis, DR & Partner Medtech Logos, Markennamen, Bilder, Fotos, Produktbezeichnungen und -beschreibungen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von DR & Partner Medtech Produkten zu verwenden. Das geistige Eigentum von DR & Partner Medtech darf nicht auf andere Produkte, welche nicht von DR & Partner Medtech gekauft, geliefert und produziert oder von deren offiziellem Importeur gekauft und geliefert wurden, verwendet werden. Auf Mitteilung von DR & Partner Medtech oder Beendigung unserer Geschäftsbeziehung ist die Verwendung einzustellen. Es darf weiterhin für bis zu 6 Monate nach Beendigung geistiges Eigentum verwendet werden, jedoch ausschließlich für Zwecke des Verkaufs aller verbleibenden DR & Partner Medtech Produkte im Inventar.

 

  • 4 Preise

Die Preise von DR & Partner Medtech verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro, wobei nur die empfohlenen Verkaufspreise in Österreich vorgeschriebene gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Die Preise gelten ab Lager Österreich. Nicht im Preis enthalten sind Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Reisekosten, Spesen, Versicherungen, Liefer- und Versandkosten. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 

  • 5 Zahlungsbedingungen

DR & Partner Medtech behält sich das Recht vor, die gänzliche Zahlung des Kaufpreises vor Lieferung zu verlangen.

Ansonsten ist der Kaufpreis binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann DR & Partner Medtech entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall bereits erhaltene Ware umgehend auf seine Kosten zurückzustellen.

Bei Bestehen auf Erfüllung des Vertrages kann DR & Partner Medtech:

1)      ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der EZB verrechnen,

2)      die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlungen aufschieben,

3)      eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist auf sich nehmen,

4)      den vollständigen noch offenen Aufpreis fällig stellen.

Der Kunde hat DR & Partner Medtech als weiteren Verzugsschaden auch die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.

 

Gegenforderungen seitens des Kunden können nicht mit Forderungen von DR & Partner Medtech aufgerechnet werden, es sei denn, die eine betreffende Gegenforderung aus dem gleichen Vertrag und deren Aufrechnung wurde von DR & Partner Medtech schriftlich anerkannt und bestätigt.

 

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von DR & Partner Medtech. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens und der Firma des Käufers angezeigt wird und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle einer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Der Kunde ist verpflichtet, den geltenden Rechtsvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts nachzukommen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist untersagt.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch DR & Partner Medtech gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von DR & Partner Medtech nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben neben dem Anspruch auf Herausgabe des Eigentums die Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.

 

  • 6 Lieferbedingungen

Hat DR & Partner Medtech nicht ausdrücklich einen Liefer- oder Leistungstermin schriftlich als verbindlich zugesagt, sind Angaben dazu unverbindlich. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

 

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Offensichtliche Transportschäden oder Fehlmengen sind sofort dem Lieferanten mitzuteilen, von diesem zu quittieren und umgehend der Firma DR & Partner Medtech mitzuteilen.

 

Eine Aufteilung der Bestellung durch den Kunden auf mehrere Liefertermine nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung ist nicht möglich.

Wir behalten uns das Recht vor Bestellungen in Teillieferungen durchführen, außer der Kunde führt detailliert an, dass er eine Gesamtlieferung bevorzugt. Bei einer Gesamtlieferung hängt der Liefertermin vom Zeitpunkt der Vollständigkeit ab.

 

  • 7 Gewährleistung

Die von DR & Partner Medtech verwendeten Produktabbildungen, Beschreibungen und Farbskalen müssen nicht immer mit den gelieferten Produkten übereinstimmen. Insbesondere kann es aufgrund technischer Änderungen und Sortimentserneuerungen der Hersteller zu Abweichungen kommen, die nicht im Einflussbereich von DR & Partner Medtech liegen.

Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

Natürlicher Verschleiß sowie Mängel, die nach Lieferung durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt auch in Fällen unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden. Bei Mängeln, die durch An- oder Einbau von einzelnen Teilen entstanden sind, hat der Käufer darzulegen, dass dies durch qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen wurde.
Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehende Garantie erhält der Käufer seitens der Firma DR & Partner Medtech nicht. Die begrenzte Herstellergarantie bleibt davon unberührt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist die Firma DR & Partner Medtech nach eigener Wahl berechtigt, bei gerechtfertigten Mängelrügen Verbesserung oder Austausch des Produktes vorzunehmen. Die Frist wird weder durch Verbesserungen, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen.

  • 8 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 4 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

Macht der Käufer gegen DR & Partner Medtech Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, als auch hinsichtlich des Verschuldens zum Nachweis verpflichtet.
Regressforderungen, die der Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des österreichischen PHG an uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verursacht worden ist.

 

Die Haftung von DR & Partner Medtech für Folgeschäden gegenüber dem Vertragspartner ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

DR & Partner Medtech haftet nicht für Schäden, die aus einer Fehlbedienung des Kunden resultieren. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass Waren von DR & Partner Medtech trotz höchster Qualitätsmaßstäbe bei Fehlbedienung zu Schaden führen können. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die den Waren beigelegten Produktinformationen verwiesen, die in jedem Fall vor Inbetriebnahme der Waren durchzulesen und einzuhalten sind. Sollte einer Ware ausnahmsweise keine Produktinformation beigelegt sein, ist diese vom Kunden vor Inbetriebnahme bei DR & Partner Medtech oder einem autorisierten DR & Partner Medtech-Händler anzufordern.

 

  • 9 Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Für den Vertragsabschluss mit Konsumenten gelten gesonderte Bedingungen.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll in diesem Falle im Wege der Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von beiden Vertragsparteien erkennbar verfolgtem Zweck am nächsten kommt. Selbiges gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

 

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit DR & Partner Medtech ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, wobei DR & Partner Medtech berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

 

DR & Partner Medtech ist berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäß den geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes im Rahmen des gegenseitigen Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.

 

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